Termine

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Sep10
USt/LSt/KiSt für Arbeitnehmer, Voranmeldung und Zahlung für Monatszahler
 
10.09.2010

Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich (§ 46 UStDV).

Schonfrist: 13. September 2010

Die Zahlungs-Schonfrist gilt nicht für Bar-/Scheckzahlungen, sondern nur für
Überweisungen oder Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren. Beim
Datenträgerverfahren werden von der DATEV die Vor-)Anmeldungen am letzten Tag der
Abgabefrist an die Finanzverwaltung übermittelt. Bei Teilnahme am
Einzugsermächtigungsverfahren gilt die Steuerschuld als am Fälligkeitstag entrichtet.

Ab 2004 ist die bisherige 5tägige Abgabe-Schonfrist für Anmeldesteuern (USt, LSt)
weggefallen (BMF-Schreiben v. 1.4.2003 - IV D 2 - S-0223-8/03). Die Zahlungs-Schonfrist
wurde von 5 Tagen auf 3 Tage verkürzt (StÄndG 2003).

Ab dem 1.1.2007 gilt bei Schecks die Zahlung erst nach 3 Tagen nach dem Eingang als
wirksam geleistet (§ 224 Abs. 2 Nr. 1 AO).

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