Gesamtsozialversicherungsbeitrag: Termin Beitragsnachweis, zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der ...
Gesamtsozialversicherungsbeitrag: Termin Beitragsnachweis, zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge.
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag muss jeweils spätestens am genannten Fälligkeitstermin bei der gesetzlichen Krankenkasse (Einzusstelle) eingegangen sein.